Unsere Dienstleistung hat ihren Preis. Sie hat aber vor allem ihren Wert!

Die Beauftragung eines Steuerberaters setzt Vertrauen voraus; Kompetenz schafft dieses Vertrauen. Durch unsere außerordentliche Kompetenz bieten wir Ihnen optional die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (§ 9a Steuerberatungsgesetz (StBerG)) arbeiten wir dann erfolgsbasiert daran, Ihre Ansprüche aus Studienkosten geltend zu machen und durchzusetzen.

Unsere Rechnungen sind in den allermeisten Fällen nahezu vollständig steuerlich absetzbar. Dazu  bieten wir unseren Mandanten neben einer höheren auch eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung an. Auch bei der Rechnungsstellung gestalten wir also, anstatt nur zu verwalten.

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